Auszahlungsbetrag Versicherung KFZ bei Vollkasko Totalschaden?

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finepixler

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Hallo zusammen,

da ich 0 Erfahrung in der Abwicklung von Versicherungsschäden habe. Welchen Betrag bekomme ich von meiner Versicherung bei einem (selbstverschuldeten) Totalschaden am eigenen Fahrzeug und Vollkasko SB 500 Euro ausgezahlt?

Wiederbeschaffungswert (ohne MWST)
abzgl. Differenzbesteuerung 2,4%
abzgl. 500 Euro
= Auszahlungsbetrag?

Ich bin nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Wenn der Wagen noch einen Restwert in unrepariertem Zustand von 2,1K€ exkl. MWST hat, erhalte ich diesen Betrag zusätzlich von einem Aufkäufer gem. Restwertbörse? Oder erhält die Versicherung diesen Betrag?

Danke vorab.
 
Zuletzt bearbeitet:
SQ18

SQ18

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Ein Auto mit Wert 2,1K, da würde ich vorher rechnen ob es sich rechnet den Schaden nicht zu melden.
 
FrankS

FrankS

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so wie ich es lese hat der unreparierte Schrotthaufen noch einen Wert von 2,1k€. Das Auto vorher - also das, was er von der Versicherung wieder bekommen will - wird vermutlich wesentlich mehr sein.
 
B.M.W

B.M.W

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Bei einem Fahrzeug das vorwiegend privat gehandelt wird ist der Wiederbeschaffungswert Brutto, denn das Auto hat keine Mwst. mehr.
Es wird dann die Differenzbesteuerung (2x Steuer abziehen wäre ja auch Schwachsinn) und die SB abgezogen.
I.d.R. wird das Fahrzeug vom Versicherer in eine Börse eingestellt und der Bieter mit dem höchsten Angebot bekommt den Zuschlag und kauft dann direkt von Dir. Den Rest bekommst Du dann von der Versicherung.
Kaufst Du wieder ein Fahzeug mit ausweisbarer Mwst., kannst die die einbehltenen Steuer von der Versicherung zurückfordern. Also am besten vom Kfz-Händler ein regelbesteuertes Fahrzeug kaufen.
 
SLK

SLK

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Wiederbeschaffungswert (ohne MWST)
abzgl. Differenzbesteuerung 2,4%
abzgl. 500 Euro
= Auszahlungsbetrag?

Ich bin nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Wenn der Wagen noch einen Restwert in unrepariertem Zustand von 2,1K€ exkl. MWST hat, erhalte ich diesen Betrag zusätzlich von einem Aufkäufer gem. Restwertbörse? Oder erhält die Versicherung diesen Betrag?

Danke vorab.
'n Abend,

ich mache am besten mal 'n Zahlenbeispiel für ein älteres KFZ:

1. Wiederbeschaffungswert 10.000,00 €
2. Restwert 2.100,00 €
3. SB 500,00 €

In 1. ist eine fiktive Mehrwertsteuer in Höhe von 2,4 % enthalten, das ergibt netto 9.765,62 € Dieser Betrag abzüglich SB 500,00 € und Restwert 2.100,00 € wird erstmal vom Versicherer an den VN gezahlt.

Im Gutachten steht eine Adresse des Aufkäufers, der den Restwert geboten hat und das kaputte KFZ abholt. Von dem gibt's dann auch das Geld.

Bei den meisten Versicherern wird die fiktive MwSt nachgezahlt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass ein Ersatz-KFZ für mindestens den Wiederbeschaffungswert angeschafft wurde, auch wenn es ohne ausgewiesener MwSt ist. In der Gesamtsummer nach Abschluss des Schadens wurde nur die SB nicht gezahlt, also in diesem Falle 9.500,00 €.

Bei neuen oder fast neuen KFZ wird immer von dem vollen Mehrwertsteuerbetrag ausgegangen, da diese eben am Markt erhältlich sind. Dann ist es auch notwendig, ein KFZ mit ausgewiesener MwSt zu kaufen.

Der fiktive MwSt-Satz ergibt sich aus der Logik der sogenannten Differenzbesteuerung. Der Händler kauft ein KFZ von privat für z.B. 10.000,00 €, verkauft es dann an privat weiter für 12.000,00€. Für den Differenzbetrag will das Finanzamt 19 MwSt haben. Da die Kalkulation nicht immer gleich ist, wird einheitlich der Satz von 2,4 % auf den Verkaufspreis gerechnet.
 
finepixler

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F750GS
'n Abend,

ich mache am besten mal 'n Zahlenbeispiel für ein älteres KFZ:

1. Wiederbeschaffungswert 10.000,00 €
2. Restwert 2.100,00 €
3. SB 500,00 €

In 1. ist eine fiktive Mehrwertsteuer in Höhe von 2,4 % enthalten, das ergibt netto 9.765,62 € Dieser Betrag abzüglich SB 500,00 € und Restwert 2.100,00 € wird erstmal vom Versicherer an den VN gezahlt.

Im Gutachten steht eine Adresse des Aufkäufers, der den Restwert geboten hat und das kaputte KFZ abholt. Von dem gibt's dann auch das Geld.

Bei den meisten Versicherern wird die fiktive MwSt nachgezahlt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass ein Ersatz-KFZ für mindestens den Wiederbeschaffungswert angeschafft wurde, auch wenn es ohne ausgewiesener MwSt ist. In der Gesamtsummer nach Abschluss des Schadens wurde nur die SB nicht gezahlt, also in diesem Falle 9.500,00 €.

Bei neuen oder fast neuen KFZ wird immer von dem vollen Mehrwertsteuerbetrag ausgegangen, da diese eben am Markt erhältlich sind. Dann ist es auch notwendig, ein KFZ mit ausgewiesener MwSt zu kaufen.

Der fiktive MwSt-Satz ergibt sich aus der Logik der sogenannten Differenzbesteuerung. Der Händler kauft ein KFZ von privat für z.B. 10.000,00 €, verkauft es dann an privat weiter für 12.000,00€. Für den Differenzbetrag will das Finanzamt 19 MwSt haben. Da die Kalkulation nicht immer gleich ist, wird einheitlich der Satz von 2,4 % auf den Verkaufspreis gerechnet.
Super. Vielen Dank. 😊👍🏻
 
Thema:

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