Reifeneintrag bei Deutscher Zulassung

Diskutiere Reifeneintrag bei Deutscher Zulassung im R 850 GS und R 1100 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo Gemeinde, hab meine GS zur Durchsicht gebracht. Nun fragt mein Schrauber, ob die Maschine eine Deutsche Zulassung oder EU Zul. hat. Bei...
Eifeler65

Eifeler65

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Hallo Gemeinde, hab meine GS zur Durchsicht gebracht. Nun fragt mein Schrauber, ob die Maschine eine Deutsche Zulassung oder EU Zul. hat. Bei einer Deutschen müssen dann ja die Reifenmarke eingetragen werden oder wie verhält sich das? Soll ja ab Jan /24 wegen einer EU Verordnung vorgeschrieben sein.
Danke für Antworten.
 
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RolandBN

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1100 GS, BJ 98, aktuell 153.000 km, 650er Single als Pflegekind und dann noch ein paar Japsen
Nein, muss nicht. Brauchst vom Hersteller eine Freigabe des Reifens der Wahl für die 1100er. Gibts von den meisten Herstellern zum Download, bspw. für den CTA bei Continental. Bei Exoten oder grobstöllern wirst Du nicht fündig werden.
 
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beko

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Deine Maschine hat eine alte ABE. Alles ab BJ 2000 hat wohl eine EU-Zulassung. Nach aktuellen Recht darf man da nur die Reifen fahren die in den Papieren stehen. Die alte Freigabe gilt nicht mehr, Leider. Du hast zwei Möglichkeiten, erstens: den gewünschten neuen Reifen jeweils eintragen lassen (das freut den TÜV). Oder du lässt dir die Reifenbindung austragen, dann darfst du fahren was du willst.
 
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Rene13

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Ich habe eine 1100er aus 1998 und mittlerweile zwei Reifen eingetragen.

Die Problematik ist schon hinlänglich beschrieben und wird auch beim TÜV defintiv kontrolliert.
Das Motorrad (also meins und Deins) ist mit einer allgemeinen (deutschen) Betriebserlaubnis (ABE) versehen und
besitzt hierdurch nicht die (deutlich flexiblere) EU-Zulassung.

Hierdurch ist eine konkrete Reifen-Fabrikats-Bindung existent, soll heißen, alles was im Schein (und Brief) steht,
ist zugelassen, alles andere nicht. Soll ein anderer Reifen gefahren werden, ist eine Einzelabnahme notwendig.

In Hinblick auf einen geplanten Verkauf, habe ich mir in den letzten 4 Jahren 2 neue Reifen eintragen lassen.

Siehe hierzu auch den Link zum BVDM...:

Reifenfreigabe bei Motorradreifen geändert
 
Frangenboxer

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Ich habe mir nur die Reifengröße eintragen lassen, mit geringerem Geschwindigkeitsindex. Ich muss einen Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld anbringen.
Geht auch 😉
 
g&s

g&s

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Moin aus Niedersachsen,
ich habe auch eine 11er in meiner Betreuung. Bei der Q haben wir die Reifenbindung austragen lassen.
Es steht nur die Reifengröße mit dem Zusatz" Reifen nur von einem Hersteller mit Freigabebestätigung".
Es hat schon etwas Überredungskünste gekostet, um den Graukittel von dieser Verfahrensweise zu überzeugen.
Grüße, Horst
 
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DXBGS

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Den Aufwand hättest dir sparen können.
Ist nichts anderes als das was eh gültig war und ist.
Druck dir doch mal alle verfügbaren Reifenfreigaben aus und geh zum Tüv und sag ihm, die möchtest du alle eingetragen haben, damit du nach 4000km nicht jedes Mal kommen musst, wenn du ein neues Fabrikat testen willst, und einen neuen Fahrzeugschein machen lassen.
Der wird wir was erzählen....
Der Link zum BDVM spiegelt nicht den aktuell gültigen Gesetzestext wieder
 
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beko

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Wenn austragen dann richtig. Die alte Freigabe gibt es nicht mehr. Nennt sich jetzt Serviceinformation für Reifenumrüstung/Unbedenklichkeitsbescheinigung, etc. Spannend ist das meine Q aktuell nur die Reifengröße eingetragen hat. Ich muss aber dazu sagen das sie auf 48PS gedrosselt ist. Bei einer zweiten Q die auf die gleiche Art gedrosselt wurde (nur später) ist der Verweis auf die Reifen gemäß BDA eingetragen. Ich hatte dazu Gesprächen mit TÜV Nord und GüD: TÜV "Austragen ist nicht, aber wir tragen ihnen gerne jeden Reifen ein den sie möchten). GüD "wenn es die Reifen nicht mehr gibt die eingetragen sind, dann kann man die auch austragen". Die Reifenbindung bei meiner Versys1000 habe ich mir auch austragen lassen, auch wenn sie, da EU-Zulassung, nicht betroffen ist.
 
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Rene13

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R 1100 GS - Bj 1998
Ich nehme mal das "Bundesministerium für Digitales und Verkehr" zu Hilfe und
sehe die aktuelle Situation...

Ich bin der Meinung, dass dieser Artikel von März 2024 absolut keine Fragen mehr offen lässt:
Ich wage mal zu sagen, dass die geschriebenen Wörter nicht einmal Interpretationen zulassen,
denn dort steht, dass

"......
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge

Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.


Beurteilung:
Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell genannten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden (weiter zu beachtende Erläuterungen siehe Punkt Schlussfolgerung).

....."


Der komplette Artikel ist hier nachzulesen:

BMDV - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern
 
janus

janus

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Ich habe das Theater gerade durch. In der Zulassung sieht das dann so aus:

Reifen GS1.jpg

Da sind zusätzlich noch tiefergelegte Bf-Fußrasten für eine flotte ältere Dame eingetragen. Ich frage mich, wer das übersetzen kann.
Jedenfalls darf ich nun alle Reifen, die den Maßen entsprechen und zugelassen sind, fahren.
Die Unbedenklichkeitserklärung muss ich mitführen.

Gruß janus
 
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kallegerd

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Was ein lächerliches Affentheater.
Kann man sich nicht ausdenken.
Und die Franzosen müssen nicht mal zum TÜV.
 
Erg-Chebbi

Erg-Chebbi

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Ich hab den Tüvvie mit so vielen Freigaben zugedeckt, dass er mir Reifen der Hersteller Heidenau, Conti und Mitas ohne Modellbezeichnung eingetragen hat. Das heißt, jeder Reifen in der passenden Größe von einem dieser Hersteller ist in Ordnung.
 
janus

janus

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ch hab den Tüvvie mit so vielen Freigaben zugedeckt, dass er mir Reifen der Hersteller Heidenau, Conti und Mitas ohne Modellbezeichnung eingetragen hat. Das heißt, jeder Reifen in der passenden Größe von einem dieser Hersteller ist in Ordnung.
ehrlich gesagt, das verstehe ich nicht. Wenn die Reifenbindung ausgetragen ist, dann brauchst Du keinen speziellen Eintrag im Schein. Dann kannst du ALLE Reifen fahren, die der eingetragenen Größe entsprechen, wenn du die Unbedenklichkeits(theater)bescheinigung dazu hast. Also eigentlich mehr Freiheit als früher.
Das ist natürlich eine Goldgrube für die Untersuchungseinrichtungen. Seriös ist was anderes! Wer das alles so unterschrieben hat und dabei immer noch ein Gutes Gewissen hat, der hat wohl keines!
Gruß janus
 
Erg-Chebbi

Erg-Chebbi

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Ich hab den Tüvvie mit so vielen Freigaben zugedeckt, dass er mir Reifen der Hersteller Heidenau, Conti und Mitas ohne Modellbezeichnung eingetragen hat. Das heißt, jeder Reifen in der passenden Größe von einem dieser Hersteller ist in Ordnung.
Es war Michelin und nicht Heidenau. Was solls.
Hier noch zwei Fotos von der Zulassungsbescheinigung.
20240510_182036.jpg
20240510_182052.jpg
 
gerd_

gerd_

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Hi
Was ein lächerliches Affentheater.
Kann man sich nicht ausdenken.
Und die Franzosen müssen nicht mal zum TÜV.
Ja, noch nicht.
Aber sie dürfen auch nur 130 auf der Autobahn und 80 auf der Landstrasse. Natürlich fahren auch die Franzosen schneller. Fatal ist wenn man erwischt wird. Alle deutschen Strafen sind dagegen ein absoluter Kindergeburtstag.
Dazu kommen die Versicherung und die Kfz-Steuern. Logisch ist, dass niemand ein Motorrad braucht, und sie deshalb in guter Gesellschaft mit SUVs, Porsche etc. sind.
Es sagt doch etwas: Die französische CO2-Abgabe für Fahrzeuge (malus écologique) ist seit 2022 auf max. 50 Prozent des Fahrzeugpreises inkl. MwSt. begrenzt. Jährlich!
CO2-Strafsteuer in Frankreich: Bis zu 60.000 Euro werden ab 2024 fällig
Die Steuer ist relativ gering, die Versicherungen haben Freudenhauspreise.

Jetzt weniger Mopped sondern Kfz.
De facto kann/will sich kaum ein Normalsterblicher ein Fahrzeug über 135 PS leisten. Die Umweltabgaben gehen dann schlagartig und exorbitant in die Höhe.
Macht nix, ist ein Firmenfahrzeug? Ja, gibt es auch in FR. Dabei kann man nur Dieselkraftstoff steuerlich geltend machen. Abschreiben kann man auch. Bis zu einem maximalen Kaufpreis von 19500 EUR. Niemand hat etwas gegen Audi A6 mit Leder, etc. Nur braucht man den Kram nicht um mit 130 von A nach B zu kommen. Folglich braucht man ihn auch nicht steuerlich geltend machen.
VW 2.0 TDI? Leider über 125g CO, somit nicht mehr so ganz billig. In Verbindung mit 140 oder 170 PS noch teuerer.
LKW-Zulassung für Pick-UP? Ja, das funktioniert. Als 4-sitzer mit Alcantara, Schnickschnack, etc? Nö, das ist kein LKW!
Unser Argument "ja aber wenn ich Langstrecken....bequem, entspannt, verkehrssicher...." zieht nicht.
"Dann fährst Du mit dem Zug!" heisst die Antwort. Paris>> Marseille 3h7'; das ist ein Schnitt(!!) von 232 km/h (ich habe 48 EUR bezahlt).

Ich könnte mein Mopped in FR zulassen, sogar ziemlich legal, bin aber nicht irre.
gerd
 
Eifeler65

Eifeler65

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Danke für die Infos. Werde vorab mal bei meinem TÜV Mann des Vertrauens nachhören ob es nicht eine vollumfassende Lösung gibt. (Größe stimmt der Rest mit Freigabe des Herstellers). Es kann ja nicht sein, dass man bei jedem Markenwechsel wieder zur Abnahme und Eintragung muss.
 
Frangenboxer

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F

Franz Gans

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vollumfassende Lösung gibt. (Größe stimmt der Rest mit Freigabe des Herstellers). Es kann ja nicht sein, dass man bei jedem Markenwechsel wieder zur Abnahme und Eintragung muss.
Das Thema wurde in dem Bereich "Reifen", wo es eigentlich auch hingehört schon überausführlich durchgekaut. Die Forumssuche fördert dazu sicher mehr als eine Stelle zu Tage, an der sich dieses Thema qualifiziert wiederfindet.

Genau das, was Du in Deiner obigen Annahme ausschließt, ist jedoch die Absicht, die hinter der durchs Verkehrsblatt 15/2019 ins Spiel gebrachten Änderung steht! Es geht doch um Deine persönliche Sicherheit! Man will Dein Bestes (groß geschrieben, nämlich deine Kohle).

Angeblich vom TÜV Nord lanciert und vom Bundesverkehrsministerium unter der damaligen Leitung von Andreas Scheuer in papierenen "Beton" gegossen, fordert es unter anderem für die ABE-Motorradmodelle genau diese Prozedur bei jeder Reifenmontage einzuhalten, für Reifenmodelle, die von den in den Originalpapieren oder später von der Prüforganisation eingetragenen Reifenmodellen abweichen. Egal aus welchem Grund (Nichtverfügbarkeit, Namensänderung, jede denkbare und mögliche Variation).

Nicht mehr und nicht weniger. Du gehst also bei Deiner Annahme von zu viel gesundem Menschenverstand aus. Das ist Dein Fehler! Die wollen mit Billigung durch die Obrigkeit Geld (von Dir) sehen. Der teuerste Fehler von A. Scheuer war das aber bekanntlich noch lange nicht!
 
Thema:

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